Ausbildungsvoraussetzungen
Wer darf springen?
Die gesetzlichen Mindestbestimmungen i.V.m. den Richtlinien des Verbandes legen für die Ausbildung eines Schülers folgende Bedingungen fest:
- Der Schüler muss mindestens 14 Jahre* alt sein (bis 18 Jahre unter Vorlage der Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters).
- Vorlage eines Tauglichkeitsattestes durch einen Haus-, Sport- oder Fliegerarzt durch den Sprungschüler.
Hier finden Sie die notwendigen Vordrucke: Tauglichkeitsattest und Frage-/ Untersuchungsbogen für die Tauglichkeitsuntersuchung.
- Im Attest eingetragene Besonderheiten bezüglich Sehhilfe oder Diabetes sind zu beachten.
- angemessene Fitness, körperlich gesund und alkohol-, medikamenten-, sowie drogenfrei
- Bodenunterrichtung mit einer Mindestdauer von 1,5 Tagen
- Gewichtslimit: 105 kg




